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E h r u n g s o r d n u n g
gem. § 16 der TSV-Satzung

 

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Langjährige Mitglieder zeichnet der TSV wie folgt aus:

a)    für 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV mit der Ehrennadel in Bronze

b)    für 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV oder im ehemali-gen Schützenverein Waschenbach mit der Ehrennadel in Silber

c)    für 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im TSV oder im ehemali-gen Schützenverein Waschenbach mit der Ehrennadel in Gold.

d)    ist das Mitglied 65 Jahre oder älter und ist 40 Jahre oder länger ununter-brochen Mitglied im TSV, im ehemaligen Schützenverein Waschenbach oder in einem der Vorgängervereine des TSV, so erhält es die Ernennung zum Ehrenmitglied.

Neue Ehrenmitglieder ab dem 21.05.2016 werden mit dem halben Beitrag belastet und auf eigenem Antrag kann eine passive Mitglied beantragt werden. Diese ist dann beitragsfrei
    
2.    Verdienstvolle Mitglieder zeichnet der TSV wie folgt aus:

a)    bei besonderen Verdiensten um die Vereinsarbeit mit der Verdienstplaket-te in Bronze

b)    bei hervorragenden Verdiensten um die Vereinsarbeit mit der Verdienst-plakette in Silber

c)    bei langjährigen hervorragenden Verdiensten um die Vereinsarbeit mit der Verdienstplakette in Gold

d)    bei überragenden Verdiensten kann ein Träger der Verdienstplakette in Gold zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  
Die Verdienstplakette kann auch Nichtmitgliedern verliehen werden.

Die Verdienstplakette der nächsthöheren Stufe kann in der Regel nur an Träger der Verdienstplakette der vorhergehenden Stufe verliehen werden. Über die Verleihung der Verdienstplakette oder die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft nach Ziffer 2 entscheidet der Vorstand in schriftlicher und geheimer Abstim-mung. Betroffene haben während der Behandlung dieser Angelegenheit den Beratungsraum zu verlassen.

3.    Erfolgreiche Sportler

 

Diese können zur Erringung von Meisterschaften oder bei langjähriger Wett-kampftätigkeit in einer TSV-Mannschaft ausgezeichnet werden. Über die Ver-leihung von Ehren- und Sachpreisen entscheidet der Vorstand.

Vorstehende Ehrenordnung wurde in der Jahreshauptversammlung 21.05.2016 be-schlossen.


 

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